
Ausnahme: Verdacht auf Covid 19 Infektion
Aufhebung der AU-Meldung auf Basis einer telemedizinischen Konsultation (sog. „Telefonische Krankschreibung“) ab dem 01.07.2021:
Im Rahmen der COVID-19 Situation wurde die Verlängerung
der AU-Meldung auf Basis einer telemedizinischen Konsultation bis 30.06.2021 verlängert. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen (COVID-19 Fallzahlen und Lockerungs-VOs) sieht die ÖGK zum jetzigen Zeitpunkt von einer Verlängerung der Maßnahme ab.
Die Regelung der AU-Meldungen auf Basis einer telemedizinischen Konsultation bei
COVID-19 Verdachtsfällen bleibt weiterhin aufrecht.